Betrieblicher Lärmschutz hilft, Lärmschwerhörigkeit zu vermeiden. Dieses Fazit zieht das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitsschutz in einer Untersuchung zum Erfolg von mittlerweile 30 Jahren Lärmschutz am Arbeitsplatz. Danach ist der Rückgang von Fällen schwerer Lärmschwerhörigkeit in den letzten zehn Jahren nachweislich das Ergebnis von jenen Lärmschutzmaßnahmen, die 1974 mit der Unfallverhütungsvorschrift „Lärm“ eingeführt wurden. Hierzu zählen zum Beispiel die Auswahl lärmarmer Maschinen für neue Arbeitsplätze oder die Bereitstellung von Gehörschutzmitteln durch den Arbeitgeber. Ein Vergleich anhand Berechnungen aus der Berufskrankheitenstatistik macht klar: Die sinkenden Fallzahlen sind tatsächlich der Effekt geringerer Lärmbelastung durch konsequente Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. Liedtkes Fazit: „Lärmschutz war und ist effektiv und damit für die Betriebe lohnend!“
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