Herr Schaar, Sie sind zuständig für Datenschutz und Informationsfreiheit. Welche Daten gilt es da speziell zu schützen und welche Informationen sollen frei fließen?
Einmal geht es um die Frage des Schutzes des Einzelnen vor Missbrauch seiner persönlichen Daten, das ist der Datenschutz. Und zum anderen haben die Bürgerinnen und Bürger das Recht zu erfahren, was die Bundesverwaltung über sie weiß und was sie tut. Beide MAle geht es also um Informationen und um deren Transparenz.Terrorbekämpfung am Flughafen per Gesichtsscan, Aufklärung von Straftaten mit Bildern aus der Überwachungskamera. Die Akzeptanz für die moderne Technik scheint größer. Denken Sie, das ist von Dauer?
Wenn bestimmte Maßnahmen erfolgreich waren, steigt die Akzeptanz generell. Das lässt aber auch wieder nach. Dass aber ein genereller Wandel stattgefunden hat, kann ich nicht bestätigen. Insbesondere sprechen Studien über den nachhaltigen Sicherheitsgewinn eher dagegen, dass die Videoüberwachung in allen Fällen wirklich das beste Mittel ist, um Sicherheit zu gewährleisten. Gerade bei öffentlichen Verkehrsmitteln sehe ich das zentrale Problem darin, dass man aufgrund von wirtschaftlichen Überlegungen das Personal massiv reduziert hat. Über technische Überwachung versucht man dies zu kompensieren. Dies klappt aber im Regelfall nicht in dem Maße, wie man sich das wünschen könnte.
Welche Gefahren birgt generell die Videoüberwachung öffentlicher Plätze?
Letztlich wird das Verhalten von Menschen, die völlig unschuldig oder unverdächtig sind, aufgezeichnet. Das beobachten wir als Datenschützer natürlich kritisch. Was nicht bedeutet, dass wir die Videoüberwachung in allen Fällen generell ablehnen. Vielmehr muss viel genauer hingeschaut werden. Zum Beispiel, ob es sich um besonders gefährdete Bereiche handelt. Wie wird die Videoüberwachung dort eingesetzt, was wird davon aufgezeichnet, wer hat Zugang zu diesen Informationen? Diese Aspekte haben für uns sehr große Bedeutung.
Was macht eine sinnvolle Videoüberwachung aus?
Wo sich die Menschen besonders unsicher fühlen, ist ein Einsatz sinnvoll. Das setzt aber voraus, dass es sich nicht nur um Placebo handelt, sondern dass im Notfall tatsälich Hilfe geleistet wird. Es nützt dem Betroffenen ja wenig, wenn eine Straftat nur aufgezeichnet wird. Entscheidend ist die Frage, wie man Gefahren abwehren kann.
Datenschutz und Video überwachung: Wo haben Sie da Bedenken?
Details der Videoüberwachung sollten nicht auf einem freien Markt gehandelt werden. Ansonsten ist eine Umgehungsmöglichkeit offensichtlich. Gleichwohl soll Videoüberwachung im öffentlichen Raum offen erfolgen. Das bedeutet auch, dass Hinweise anzubringen sind, wenn videoüberwacht wird. Das ist zum Beispiel an den überwachten Bahnhöfen gewährleistet.
Welche Gefahren birgt die moderne netzwerkbasierte, online-verfügbare Videoüberwachung?
Hier kommen zwei Technologien zusammen. Zum einen wird Videoüberwachung digital aufgezeichnet, kann aber auch digital ausgewertet werden. Zum anderen können zur Übertragung der Videosignale digitale Netze eingesetzt werden. Gegebenenfalls sogar in Echtzeit. Deshalb muss man genau hinterfragen: Wie kann verhindert werden, dass unberechtigte Dritte Kenntnis erlangen von den Informationen, die digital aufgezeichnet oder übertragen werden. In diesem Zusammenhang empfehle ich das Protection Profile für Videoüberwachungssysteme zu berücksichtigen, das wir zusammen mit dem Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik erarbeitet haben.
Welche Risiken bringt der Einsatz von Netzwerktechnik für Privatpersonen mit sich?
Die Vernetzung gestattet es, Personen über einen längeren Zeitraum hinweg gezielt zu verfolgen. Dazu muss man die Daten verschiedener Aufnahmen lediglich zusammenschalten. Damit nimmt natürlich auch die Überwachungs-Intensität zu. In diesem Fall müssen dann entsprechende Datenschutzmaßnahmen getroffen und die Erforderlichkeit der Aufnahme und Verknüpfung der Daten muss immer gesondert nachgewiesen werden.
Unternehmen überwachen nicht nur Ladendiebe, sondern auch ihre Mitarbeiter. Welche Gefahren sehen Sie hier?
Das ist eine andere Konstellation als die Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Denn Arbeitnehmer sind in besonderer Weise abhängig und müssen dementsprechend besonders geschützt werden vor heimlicher Ausforschung. Hier gibt es eine gefestigte Rechtsprechung: Eine Rundum-Überwachung und speziell eine heimliche ist grundsätzlich nicht zulässig. Bestimmte Bereiche dürfen jedoch allgemein nicht überwacht werden, zum Beispiel im Bereich der Toiletten, Umkleiden oder Duschen.
Was ist bei der videogestützten Überwachung zu beachten?
Es darf nicht unterschiedslos überwacht werden. Das heißt, eine Gefährdungs analyse muss durchgeführt werden. Dann sollte es sich aber auch um eine Live-Be obachtung handeln. Es spricht sich ja auch bei den potenziellen Straftätern herum, dass sie sich nur tarnen müssen, um nicht erkannt zu werden. Studien in Großbritannien haben genau das ergeben, sogar solche die direkt von Scotland Yard angefertigt wurden. Es findet ein Gewöhnungseffekt statt: Straftäter lassen sich nicht mehr davon abschrecken, dass sie videoüberwacht werden. Vielmehr tarnen sie sich, um sich der Strafverfolgung zu entziehen. Dann ist wenig gewonnen.
Weltweit kann man den Leuten bei Google-Earth quasi in den Vorgarten sehen. Ist das in Ihren Augen problematisch?
Das ist problematisch, aber – und das muss ich gleich gestehen – es ist schwierig derartige Dienste aufzuhalten. Problematisch ist es deshalb, weil diese Informationen – stehen sie weltweit zur Verfügung – auch genutzt werden. Damit sind persönliche Rückschlüsse auf die Menschen möglich, die dort leben. So wird datenbankmäßig erfasst, wie bestimmte Wohnverhältnisse sind. Solche Informationen können ja auch von Kriminellen genützt werden, die damit detailliert Straftaten planen können. Datenschutzrechtlich lässt sich dieses Problem jedoch nicht lösen.
Webcams sind für Online-Angriffe auch aufgrund der mangelnden Sicherheitsvorkehrungen der Anwender besonders gefährdet: Gibt es hier datenschutzrechtliche Bedenken?
Ja, dann wenn diese Kameras ununterbrochen in Betrieb sind und möglicherweise von einer allgemeinen Öffentlichkeit gesteuert oder zumindest verwendet werden können. Die Betroffenen sollten generell nicht zu erkennen sein. Dass zum Beispiel an der Kinokasse Kameras hängen, die eventuelle Warteschlangen als Übersichtsbild zeigen, ist datenschutzrechtlich nicht problematisch. Allerdings nur, so lange einzelne Personen nicht zu erkennen sind. Will man Personen aufnehmen, muss man darauf hinweisen und man braucht in jedem Fall eine Einwilligung aller Betroffenen.
Die Videoüberwachung in Privatwohnungen war ein heißdiskutiertes Thema. Warum wird hier so emotional diskutiert?
Es macht einen Riesenunterschied, ob ich im öffentlichen Raum – und ein Kaufhaus gehört dazu – aufgenommen werde oder in meiner Wohnung. Dort bewege ich mich privat und gehe davon aus, unbeobachtet zu sein. Die Eingriffsintensität ist hier also viel größer. Insofern bewertet die Öffentlichkeit dies zu Recht sehr kritisch.
Videoüberwachung im eigenen Haus oder auf dem Bahnhof – ist der Unterschied wirklich so groß?
Wenn jemand sich öffentlich bewegt, muss er davon ausgehen, dass man ihn sieht. Das ist auch der Fall, wenn ich in ein Geschäft gehe. Dort sehen mich Verkäufer und andere Kunden. Im öffentlichen Raum sehen mich Passanten. Insofern ist das Beobachtetwerden auch dann kein so schwerwiegender Eingriff, wenn es technisch gestützt abläuft. Bei der Registrierung und Aufnahme liegt der Fall jedoch anders. Ausgenommen sind auch Bereiche, wo ich nicht mit einer Überwachung rechne. Das ist in der Privatwohnung genauso der Fall wie etwa in einem eigenen Büro.
Datenschutz, Informationsfreiheit und Videoüberwachung: Wie sieht die Zukunft aus?
Ich hoffe auf eine Renaissance des Bewusstseins für die Privatsphäre. Das bedeutet, die Menschen nehmen den Schutz ihrer Privatsphäre wieder ernster– gerade angesichts der technischen Möglichkeiten. Es darf nicht dazu kommen, dass alles, was technisch möglich ist, auch geschieht. Denn letztendlich ist es in einer Demokratie selbstverständlich, dass die Gesellschaft den Rahmen absteckt und sich nicht auf eine blinde Fortentwicklung der Technologie verlässt.
Danke für das Gespräch, Herr Schaar.[nwit]
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